DIBt-Zulassung
Das Deutsche Institut für Bautechnik, kurz DIBt, ist in erster Linie für die Zulassung von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten zuständig. Darunter fallen unter anderem Einzelöfen für den raumluftunabhängigen Betrieb. Eine externe Verbrennungsluftzufuhr allein reicht dafür nicht aus. Um die DIBt-Zulassung für einen Kaminofen oder Kamineinsatz zu erhalten, muss zusätzlich nachgewiesen sein, dass diese gar keinen Sauerstoff aus dem Wohnraum ziehen und während ihres Betriebs kein Unterdruck entsteht. Dies ist vor allem in Passiv- oder Niedrigenergiehäusern mit kontrollierter Lüftungsanlage von Bedeutung, in denen nur Feuerstätten mit DIBt-Zulassung betrieben werden dürfen.
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