Abnahme
Im Rahmen der Feuerstättenschau muss jeder neue Kaminofen, Kamin oder Kachelofen vor der Inbetriebnahme durch den zuständigen, bevollmächtigten Schornsteinfeger abgenommen werden. Vor der Abnahme darf ein solcher Einzelofen nicht in Betrieb genommen werden. Der Schornsteinfeger prüft die allgemeine Eignung des Schornsteins für die Feuerstätte. Der Kontakt zum örtlichen Schornsteinfeger sollte schon bei der Planung aufgenommen werden, auch wenn ein Altgerät mit einem Haus übernommen wurde, denn viele Geräte dürfen laut Bundes-Immissionsschutzverordnung heute nicht mehr betrieben werden.
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